Nichtschülerprüfung
Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen.
Um eine Nichtschülerprüfung für den Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt bis spätestens 15. Dezember eines Jahres.
- Die Schulbehörde entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich.
- Die Prüfung findet jeweils einmal jährlich statt.
- Sie erhalten durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Informationen.

