Nichtschülerprüfung

Die Schulfremdenprüfung (in Sachsen-Anhalt Nichtschülerprüfung) ermöglicht es Ihnen den Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss, den erweiterten Realschulabschluss nach Ihrer eigentlichen Schulzeit abzulegen.


Um eine Nichtschülerprüfung für den Erwerb des Haupt- oder Realschulabschlusses ablegen zu können, stellen Sie einen Antrag bei dem Landesschulamt Sachsen-Anhalt bis spätestens 15. Dezember eines Jahres.

  • Die Schulbehörde entscheidet über Ihren Antrag und informiert Sie schriftlich.
  • Die Prüfung findet jeweils einmal jährlich statt.
  • Sie erhalten durch das Landesschulamt Sachsen-Anhalt alle erforderlichen Informationen.



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