Schulregeln für ein respektvolles Miteinander

Diese Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler.
Sie fördern ein sicheres, faires und lernförderliches Schulklima.

 

1) Ich rede im Unterricht nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• werde ich bei der 1. und 2. Störung mündlich auf mein Fehlverhalten hingewiesen und werde kurz an die Regel erinnert.
• werde ich bei der 3. Störung erneut gefragt, ob ich mich an die Regeln halten kann.
Ich bleibe im Unterricht und verhalte mich ruhig oder ich gehe in den Trainingsraum und bearbeite dort Aufgaben.
Bei weiteren Störungen im Trainingsraum müssen mich meine Eltern abholen.

 

2) Ich verhalte mich friedlich und wende keine Gewalt an.
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• werde ich sofort für den Rest des Tages vom Unterricht ausgeschlossen.
• müssen meine Eltern mich abholen.
• darf ich erst nach einem Schlichtungsgespräch (mit pädagogischen Mitarbeitenden / der Schulsozialarbeit) wieder am Unterricht teilnehmen.
Jeder schwere Gewaltvorfall wird polizeilich angezeigt.

 

3) Ich mache nichts kaputt.
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• werden meine Eltern informiert und ich muss den Schaden ersetzen.
Mutwillige Zerstörung von Schuleigentum wird beim Schulträger zur Anzeige gebracht.

 

4) Ich halte mich an die Anweisungen des Schulpersonals.
(Zum Schulpersonal gehören alle Erwachsenen, die in der Schule arbeiten.)
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• werden meine Eltern informiert.
• muss ich eine Sonderaufgabe erledigen.

 

5) Ich beleidige niemanden.
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• werden meine Eltern informiert.
• muss ich mich entschuldigen und/oder eine Wiedergutmachung leisten.

 

6) Private Geräte (Handy/Smartwatch) bleiben ausgeschaltet in der Schultasche.
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• kann das Gerät bis zum Ende des Schultages eingezogen werden.
• werden bei Wiederholung meine Eltern informiert.

 

7) Ich mache keine Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ohne Erlaubnis.
Wenn ich gegen diese Regel verstoße,
• wird das Gerät eingezogen und der Vorfall dokumentiert.
• werden die Eltern informiert.
• wird der Verstoß polizeilich angezeigt.


Erprobungsfassung vom 18.03.2026
Grundlage dieser Schulregeln ist unsere Hausordnung, die von der Gesamtkonferenz offiziell verabschiedet wurde.


 

 

 

 

 




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