Anträge auf Freistellung
Information: Für Feiertage Ihrer Religionsgemeinschaft können Sie einen Antrag auf Freistellung vom Unterricht stellen: z. B. Opferfest (Eid al-adha), Fastenzeit (Ramadan), Fastenbrechen (Eid al-fitr).
Für 1 Tag beantragen Sie eine Freistellung bitte bei dem Klassenlehrer, spätestens 1 Woche vor dem Fest. Wenn das Fest mehr als 1 Tag dauert, stellen Sie den Antrag bei der Schulleitung, spätestens 2 Wochen vor dem Fest.
Belehrung: Wenn Ihr Kind im Unterricht fehlt, kann es nicht gut lernen. Ihr Kind muss alles nachholen, was an den Freistellungstagen in der Schule gelernt wurde. Falls Tests geschrieben wurden, muss Ihr Kind diese Tests nachschreiben
Lizenzen & Quellen
- freistellungfeiertagemitgenehm_e.pdf
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Fasten im Ramadan
Wenn Ihr Kind fastet, informieren Sie bitte den Klassenlehrer oder die Klassenlehrein mit einem kurzen Brief.
Ihr Kind muss auch im Ramadan pünktlich in die Schule kommen, lernen, Tests und Klassenarbeiten mitschreiben. Außerdem muss es am Sportunterricht teilnehmen und die Sportsachen zu jeder Sportstunde mitbringen. Die Sportlehrerin oder der Sportlehrer entscheidet, ob die Sportart beim Fasten gut für Ihr Kind ist oder ob es eine andere Aufgabe bekommt. Das Fasten kann kein Grund für eine Sportbefreiung für 4 Wochen sein.

