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Zeit
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Ausführende
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Maßnahmen
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nach Ausgabe der Halbjahres-zeugnisse bis 30.04.2027
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Personen-sorgeberechtigte
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Übergabe/Versenden des Aufnahmeantrags der Personensorgeberechtigten an den Schulträger
Landkreis Saalekreis Amt für Bildung und Ausbildungsförderung SG Bildung und Ausbildungsförderung Domplatz 9 06217 Merseburg
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bis 08.05.2027
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Stammschule
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Übergabe des komplett ausgefüllten Schülerbegleitbogen an den Schulträger (per Mail an schulverwaltung@saalekreis.de)
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bis 12.05.2027
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Schulträger
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Übergabe der Unterlagen an die PL-Standortschulen durch den Schulträger
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ab 12.05.2027
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Schulleitung PL-Standortschule
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Prüfung des Aufnahmeantrages und des Schülerbegleitbogens:
- bei Vorliegen der Voraussetzungen ist die Einladung zum Bewerbungsgespräch unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der abschließenden Prüfung und Entscheidung des Landesschulamtes zu versenden
- sind die Voraussetzungen nicht gegeben, ist der Antrag unverzüglich an das Landesschulamt abzugeben.
- Ein Bewerbungsgespräch ist erst nach Zustimmung des Landesschulamtes durchzuführen.
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Schulleitung
PL-Standortschule
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Bewerbungsgespräch mit dem PL-interessiertem Schüler
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Schulleitung PL-Standortschule
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Übergabe der vollständigen Antragsunterlagen von der PL-Standortschule an das Landesschulamt einschließlich:
- Beschluss der Klassenkonferenz über die Versetzungsentscheidung,
- dem Beschluss der Klassenkonferenz über die weitere Schullaufbahn, für den Fall, dass keine endgültige Aufnahme erfolgt und dem Votum nach dem Bewerbungsgespräch (Protokoll des Bewerbungsgespräches)
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Landesschulamt
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Versand der Zustimmung über die Aufnahme in das PL mit Angabe der PL-Standortschule
- an Personensorgeberechtigte
- Kopie an Stammschule
- Kopie an PL-Standortschule
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Schuljahresbeginn
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- Vorläufige Aufnahme in die PL-Klasse (Orientierungsphase)
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Schulleitung PL-Standortschule
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- Am Ende der Orientierungsphase entscheidet die PL-Klassenkonferenz unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters der PL-Standortschule unter Berücksichtigung der oben genannten persönlichen Voraussetzungen, ob die jeweilige Schülerin oder der jeweilige Schüler endgültig aufgenommen werden kann oder die Schullaufbahn entsprechend dem Beschluss der Klassenkonferenz fortsetzt.
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PL-Standortschule
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Versand der Rückmeldung der PL-Standortschule über endgültige Aufnahme
- Kopie an das Landesschulamt
- an die Personensorgeberechtigten
- Kopie an die ehemalige Stammschule
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Diese Übersicht dient der unverbindlichen Orientierung. Stand vom 05.08.2026.
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