Unsere Hausordnung

(Erprobungsfassung Schuljahr 2023/24 bis zur 1. Gesamtkonferenz)
1. Das Schulgelände
Das Schulgelände umfasst das Schulgebäude, den Pausenhof, die Außensportanlage und die sonstigen Außenanlagen. Betriebsfremde Personen melden sich im Sekretariat an. Damit Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 das Schulgelände in den Freistunden bzw. Ausfallstunden verlassen können, muss zu Beginn des Schuljahres eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegen. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen ist nicht gestattet. Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer, der pädagogischen Mitarbeiterinnen, des technischen Personals sowie der Ordnungsgruppe muss Folge geleistet werden.


2. Unterricht und Pausen
Der Unterricht beginnt um 7.50 Uhr.

 

Unterrichtszeiten:

Tagesablauf:

Verkürzte Zeiten

1. Stunde 07.50 - 08:35
2. Stunde 08.45 - 09:30
     1. Hofpause
3. Stunde 09:50 - 10:35
4. Stunde 10:45 - 11:30
     Mittagspause - 2. Hofpause
5. Stunde 11:55 – 12:40
6. Stunde 12:50 – 13:35
7. Stunde 13:45 – 14:30

 

Nachschreibestunde für Klassenarbeiten:
14:40 – 15:20

1. Stunde 07:50 - 08:20

2. Stunde 08:30 – 09:00
      1. Hofpause
3. Stunde 09:20 – 09:50
4. Stunde 10:00 – 10:30
      2. Hofpause
5. Stunde 10:55 - 11.25
6. Stunde 11:35 – 12:05
7. Stunde 12:15 – 12:45

 

Mittagsversorgung ab 12:05

 

In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Räumen bzw. wechseln in den nächsten Fachraum. In den Hofpausen gehen alle Schülerinnen und Schüler sofort auf den Pausenhof. Wenn die nächste Stunde im gleichen Flur oder einem oberen Flur stattfindet, verbleiben die Schultaschen im derzeitigen Flur vor dem Raum. Wenn die nächste Stunde in einem unteren Flur stattfindet, stellen die Schülerinnen und Schüler die Schultaschen in diesem vor dem Raum ab. Klassen, die Sportunterricht haben oder hatten, nehmen ihre Schultaschen mit auf den Pausenhof und gehen erst nach dem Pausenklingeln zum Eingang der Turnhalle oder in den entsprechenden Unterrichtsraum. Prinzipiell ist das Betreten der Turnhalle mit Straßenschuhen nicht erlaubt. Dazu zählen auch Turnschuhe, die als Straßenschuhe getragen werden. Während des Sportunterrichts ist die Tür der Turnhalle geschlossen zu halten. Nicht nur im Sport-, Chemie oder Technikunterricht, sondern während des gesamten Unterrichtstages ist auf angemessene Kleidung zu achten. Die Kopfbedeckung muss im Schulhaus abgesetzt werden, außer sie wird aus religiösen Gründen getragen.

Das Schlittern und das Werfen mit Schneebällen und anderen Gegenständen ist verboten. Wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen ist, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher die Schulleitung. Die erste Hofpause wird nur auf dem Pausenhof verbracht, während in der zweiten Hofpause unter Aufsicht auch das Kleinsportfeld genutzt werden darf. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulspeisung essen zu Beginn der zweiten Hofpause und verlassen danach den Speisesaal. Im Speisesaal ist das Telefonieren verboten. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie werden sauber verlassen.


3. Tagesablauf
Die Unterrichtsräume dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers betreten werden. Bei schlechtem Wetter bleiben alle nach dem Abklingeln während der Hofpausen in dem jeweiligen Unterrichtsraum. Aus den Unterrichtsschränken dürfen Schülerinnen und Schüler nur nach Aufforderung der Fachlehrerin/des Fachlehrers Unterrichtsmittel entnehmen.
Das Sauberhalten des Schulgeländes muss ein selbstverständliches Anliegen aller sein. Jede Klasse übernimmt nach Plan eine Woche den Hofdienst. Jede Klasse richtet wöchentlich einen Tafeldienst ein. Klassenbuchverantwortliche und ihre Stellvertreter führen in den Hofpausen die Klassenbücher geschützt in ihren Schultaschen mit sich.
Elektronische Geräte sind vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde auszuschalten und in der Schultasche zu verwahren. Im Nebengebäude darf das Handy nur in den Hofpausen angeschaltet und benutzt werden. Im Hauptgebäude ist das Einschalten des Handys während des gesamten Schultages nicht erlaubt. Die Medienregeln sind zu beachten, die von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern unterschrieben werden müssen. Bei Zuwiderhandlungen wird das Gerät eingezogen. Kommt es zu mehrmaligem oder massivem Fehlverhalten, ist das eingezogene Gerät bei der jeweiligen Lehrkraft von den Erziehungsberechtigten abzuholen. Aufnahmen jeglicher Art bedürfen der Genehmigung der Schulleitung. Auf dem Schulgelände ist die Wiedergabefunktion nur mit Kopfhörern gestattet. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle entsprechend dem Raumplan auf die Tische gestellt und die Fenster sind zu schließen. Waffen, Drogen (dazu gehören auch Tabak und Alkohol) und koffeinhaltige Nahrungsmittel (z. B. Energy-Drinks, Cola, Kaffee) sind für Schülerinnen und Schüler den gesamten Schultag und bei Schulveranstaltungen verboten. Im gesamten Haus herrscht Rechtsverkehr.


4. Schulpflicht
Die Teilnahme am Unterricht und sonstigen Veranstaltungen der Schule ist verpflichtend.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder andere kurzfristige Gründe verhindert, so ist die Schule durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich (per E-Mail an krankmeldung@sks-goethe-merseburg.bildung-lsa.de am ersten Tag bis 08:00 Uhr) zu informieren. Die schriftliche Darlegung der Gründe des Fernbleibens sind bei Rückkehr zum Unterricht (spätestens am 2. Unterrichtstag des erneuten Schulbesuches) durch Entschuldigungsschreiben oder ärztliches Attest (Rückseite von den Eltern unterschrieben) mitzuteilen. Freistellungen vom Unterricht (z. B. religiöse Feiertage), denen keine Krankheit zugrunde liegt, sind aufgrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sollte eine Freistellung unumgänglich sein, ist rechtzeitig im Voraus ein Antrag zu stellen. Zu jedem Antrag wird eine entsprechende Einzelfallentscheidung herbeigeführt. Es gelten folgende Entscheidungsbefugnisse: Klassenleiter (1 Tag), Schulleitung (2 bis 10 Tage), Landesschulamt (ab 11 Tagen). In jedem Fall ist der versäumte Unterricht selbstständig und eigenverantwortlich nachzuholen. Bei Verstößen gegen diese Regelung gelten die entsprechenden Fehlzeiten als unentschuldigt. Im Wiederholungsfall kann dies zur Anzeige gebracht werden.




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